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Wolfserleger freigesprochen

Mit 70 Tagessätzen á 150 Euro, also einer Summe von 10.500 Euro wollte die zuständige Staatsanwaltschaft den Verstoß gegen das Tötungsverbot für Wölfe des Bundesnaturschutzgesetzes geahndet wissen. Dem folgte der Amtsrichter jedoch nicht und sprach den niederländischen Jagdgast, der sich auf einen Notstand berufen hatte, frei.

Wolfspaar in der Eifel bestätigt

Wie das NRW-Umweltministerium in der ersten Juniwoche bekannt gab, haben die in Zusammenhang mit dem Schafsriss in Mützenich gewonnenen DNA-Proben ergeben, dass der mutmaßlich für das Ereignis ursächliche Wolfsrüde inzwischen in Begleitung einer Fähe ist. Eigentlich im Hohen Venn auf belgischer Seite angesiedelt, komme das Wolfspaar immer wieder auch in die Eifel. Das Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn ist eines von insgesamt vier Wolfsgebieten, zu denen Teile der Kreise Düren und Euskirchen gehören.

Zweiter Wolfsabschuss in Niedersachsen

Die vom Landkreis erteilte Ausnahmegenehmigung zur Entnahme bezog sich auf den Rüden GW1027m, dem zahlreiche Risse in der Umgebung zugeordnet worden waren. Das Bundesnaturschutzgesetzt ermöglicht solche Ausnahmen vom Abschussverbot aber für andere Wölfe des gleichen Rudels, wenn durch Risse zureichend geschützter Weidetiere in engem zeitlichem und räumlichen Zusammenhang wirtschaftlicher Schaden droht und sich die Risse nicht einem einzelnen Tier allein zuordnen lassen.