PETA: Kein Verbandsklagerecht
Begründet wird das Urteil mit der geringen Anzahl ordentlicher Mitglieder im Verhältnis zum Vorstand der Organisation. Zudem sei es für Interessierte unzumutbar, stimmberechtigtes Mitglied in der Organisation zu werden um auf die Verbandspolitik Einfluss nehmen zu können.