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Jagd in NRW: Was ist erlaubt?

Aufgrund der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 16.12.2020 ist die Durchführung aller Gesellschaftsjagden bis einschließlich zum 10. Januar 2021 nicht mehr zulässig. Dies betrifft auch die Bejagung von Schalenwild, die im November und Anfang Dezember noch unter Auflagen erlaubt war.

Für den Zeitraum bis 10. Januar 2021 ist die Jagdausübung im folgenden Umfang zulässig:

Jäger stirb bei Wildbergung

Der 75-jährige Waidmann war nach einem Wildunfall zur Bundesstraße 414 zwischen Vendersheim und Wolfsheim (Kreis Alzey-Worms) gerufen worden. Als er das zuvor bei einem Wildunfall getötete Reh von der Fahrbahn ziehen wollte, geschah das Unglück.

Ein 22-jähriger Mann übersah den Jäger und erfasste ihn mit seinem PKW. Der Jagdpächter starb noch an der Unfallstelle. Der Waidmann soll mit einem schwarzen Mantel und grüner Hose bekleidet gewesen und daher schwer zu erkennen gewesen sein.