Wolfsangriff auf einen Arbeiter: DNA-Ergebnis unklar

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Wolfsangriff auf einen Arbeiter: DNA-Ergebnis unklar

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Ob der vor wenigen Tagen angegriffene Gärtner von einem Wolf attackiert wurde, bleibt unklar.

Eine Woche nach dem Vorfall liegen nun Ergebnisse der DNA-Untersuchungen vor. Allerdings wurde keine DNA eines Wolfes sichergestellt. Stattdessen wurden Haaren und Speichelspuren von Rehen, Katzen und einem Hund am Tatort, am Hammer und an der Bekleidung des Mannes gefunden.

"Es gab aber an keiner Stelle einen Nachweis für einen Wolf", sagte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) auf einer Pressekonferenz. Das berichtet der Norddeutsche Rundfunk.

Umweltminister will Wölfe begrenzen

Damit ist weiterhin unklar, ob der Mann von einem Wolf oder von einem freilaufenden Hund gebissen wurde. Da der Mann seine Wunde nach dem Übergriff erst einmal ärztlich versorgen ließ und erst am folgenden Tag Proben genommen wurden, könnte das DNA-Material beeinträchtigt worden sein. Der Abschlussbericht des Senkenberg-Instituts wird am Freitag erwartet. Das Institut führt alle DNA-Untersuchungen bei Wolfsübergriffen in Deutschland durch.

Umweltminister Lies will nun überprüfen, ob es in der Region freilaufende Hunde gibt. Außerdem sollen die in der Region lebenden Wölfe eingefangen, besendert und ausführlich überwacht werden.

Im Verlauf der Debatte hatte sich Lies im NDR für eine Obergrenze von 1.000 Wölfen der deutsch-polnischen Population ausgesprochen. Gezielte Abschüsse könnten diese Obergrenze einhalten.

Niederösterreich beschließt Abschuss und Vergrämung

Unterdessen hat die Landesregierung von Niederösterreich eine Verordnung für den Umgang mit Problemwölfen beschlossen. Dabei werden Wölfe in vier Kategorien (unbedenklich [grün], auffällig [gelb], unerwünscht [rot] und problematisch [schwarz]) eingeteilt. Dazu wurden 30 Szenarien erarbeitet, nach denen Wölfe kategorisiert werden können. Als Vorlage dienten Beispiele aus Brandenburg und der Schweiz.

Wenn ein Nutztier ohne sachgemäßen Schutz am hellichten Tag gerissen wird, wird das Verhalten als unbedenklich eingestuft. Tötet ein Wolf einen Hund in der Nähe eines nur gelegentlich bewohnten Gebäudes, muss der Wolf mit Gummigeschoßen vergrämt werden. Außerdem wird der Bereich überwacht und die Bevölkerung informiert.

Als problematisch gilt ein Wolf, wenn er mehr als zwei Mal während der Aktivitätszeit des Menschen (6.00 - 22.00 Uhr) in Siedlungen gesichtet wird oder dort einen Hund tötet. In diesem Fall muss die zuständige Bezirkshauptmannschaft den Abschuss anordnen. Die Verordnung soll noch in dieser Woche in Kraft treten. Das berichtet kurier.at

Symbolbild: pixabay.com