Keine Schalldämpfer für Jäger
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.
Die Leipziger Richter erklärten am 28. November, dass Jäger keinen Anspruch auf Erwerb eines Schalldämpfer hätten. Schalldämpfer gehörten nicht zur Erstattung, die ein Jäger brauche, um die Jagd auszuüben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig hervor.
Das Ziel, möglichst wenige schallgedämpfe Waffen im Umlauf zu haben sei wichtiger, als der Schutz des Gehörs von Jägern, so die Richter. Zum Schutz des Gehörs gäbe es auch andere wirksame Methoden wie Kapselgehörschutz oder Im-Ohr-Schutz.
Letztinstanzliches Urteil
Es handelt sich jetzt um die Entscheidung der höchsten richterlichen Instanz. Die einzige Option wäre eine Änderung des Waffengesetzes durch den Deutschen Bundestag. Geklagt hatte ein Jäger aus Berlin, dem die Erlaubnis für einen Erwerb eines Schalldämpfers für seine Jagdlangwaffe vom Polizeipräsidenten in Berlin untersagt worden war.
Was jetzt mit den bestehenden, rechtmäßig eingetragenen Schalldämpfer passiert, ist unklar.
DJV sieht Urteil kritisch
Der DJV kritisiert in einer Stellungnahme, dass mit dem Urteil der bestehende Flickenteppich bei der behördlichen Genehmigung von Schalldämpfern gefestigt werde.
DJV-Präsident Hartwig Fischer will zwar zunächst die schriftliche Begründung abwarten und analysieren, unabhängig davon setzt sich der DJV aber dafür ein, dass Schalldämpfer bundesweit für Jäger zugelassen werden.
Der Gesetzgeber sollte die Rechtsunsicherheit beseitigen und klarstellen, dass der Einsatz von Schalldämpfern sinnvoll ist und jedem Jäger ermöglicht werden sollte, sagte Fischer weiter.
Die Aussage des Verwaltungsgerichts Berlin, dass es gleichwertige Alternativen zum Schalldämpfer gebe, musste das Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen übernehmen. Der DJV sieht das anders – wie zuvor schon mehrere Verwaltungsgerichte: Ein Gehörschutz ist keine gleichwertige Alternative – er verändere das Richtungshören und ein Schalldämpfer vermindere zugleich den Rückstoß der Waffe.
Berufsjäger und Förster erhalten Erlaubnis
Es sei zudem ein weit verbreiteter Irrglaube, dass mit dem Schalldämpfer eine lautlose Schussabgabe möglich sei. Nur die Spitze des Mündungsknalls wird weggenommen und von etwa 150 auf 130 Dezibel gemindert – das ist lauter als ein startender Düsenjet in 100 Meter Entfernung oder ein Presslufthammer in einem Meter Entfernung.
Trotzdem führt diese Reduzierung dazu, dass die Gefahr einer Schädigung des Gehörs für den Jäger deutlich reduziert wird. Aus Arbeitsschutzgründen wird daher Forstbediensteten und Berufsjägern auch in Berlin eine Schalldämpfererlaubnis erteilt.
Symbolfoto: DJV