Kanzel-Zündler verurteilt

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Kanzel-Zündler verurteilt

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In einer gemeinsamen Aktion haben Jäger einen mutmaßlichen Brandstifter gestellt. Ihm werden 17 Kanzelbrände in der Zeit von November 2017 bis Mai 2018 zugeschrieben, erste Urteile sind inzwischen ergangen.

Immer wieder gingen in mehreren Revieren an der niedersächsisch-nordrhein-westfälischen Landesgrenze Ansitzeinrichtungen in Flammen auf - bis es den Pächtern dreier Reviere reichte - ein Teil der verbliebenen Kanzeln wurde mit Wildkameras überwacht. Als im April 2018 bei Tageslicht erneut ein Hochsitz brannte, löste nur kurze Zeit später eine Kamera in der Nähe aus. Die Bilder zeigten einen jungen Mann in auffälliger Kleidung in Begleitung eines Schäferhundes. Als eine weitere Jagdeinrichtung wenige Tage später nachts brannte, löste eine Kamera unmittelbar davor aus - und zeichnete außer dem Hund weitere auffällige Details auf, die denen des abgelichteten Mannes glichen. Die Falle um den mutmaßlichen Brandstifter schnappte endgültig zu, als eine Jägerin den „Spaziergänger“ auf den Fotos wenige Tage später in der Nähe wiedererkannte.

Auf Rundruf schnappte Falle zu

Sofort begaben sich fünf weitere Jäger dorthin, nachdem man die Polizei informiert hatte. Der Spaziergänger lief den Jägern in die Arme, die ihn bis zum Eintreffen der Polizei in ein Gespräch verwickelten. Dabei gestand er - für mehrere Jäger deutlich hörbar - die Kanzeln angezündet zu haben. Die Polizei nahm ihn fest und stieß bei Überprüfung der Personalien auf einen "alten Bekannten". Durch Drogendelikte polizeilich bekannt, erging gegen ihn ein Durchsuchungsbeschluss für Fahrzeug und Wohnung.

Haussuchung folgt Festnahme

Bei der Hausdurchsuchung fand man Brandbeschleuniger und nicht unerhebliche Mengen Drogen. Da der Erzieher nicht zum ersten Mal auffällig geworden war, folgte ein Strafverfahren, das ihm eine Bewährungsstrafe eintrug.

Solche Bilder ließen bei den Zivilrichtern keine Zweifel an der Täterschaft des Beklagten.

 

Dazu strengten die Jagdpächter Schadenersatzklagen gegen ihn an. Obwohl die Richter durch vorliegende Aufnahmen und Zeugenaussagen von der Täterschaft überzeugt waren, legte der mutmaßliche Brandstifter gegen zwei Urteile (zugesprochene Ansprüche im hohen vierstelligen Euro-Bereich) Rechtsmittel ein. In einem der beiden Fälle hat das zuständige Landgericht Osnabrück die Berufung des beklagten Kanzel-Zündlers inzwischen zurückgewiesen. Wegen der abgefackelten Kanzeln hat auch die Staatsanwaltschaft inzwischen eine Anklage verfasst.

Ob die Jagdpächter wirklich entschädigt werden, sehen sie gelassen. Ihnen war es wichtig, die Taten des Jagdgegners nicht einfach ohne Konsequenzen hinzunehmen. Ungeachtet des Ausgangs dürfte von ihren Bemühungen schon jetzt eine abschreckende Wirkung ausgehen. Das juristische Nachspiel seiner Zerstörungen dürfte den Mann noch eine ganze Weile beschäftigen - und auch nicht ohne Auswirkungen auf seine berufliche Zukunft bleiben.