Ehemaliger Jäger beantragt Jagdverbot auf seinem Grundstück
Kreis Gütersloh – Im Bereich Langenberg will ein Mann die Jagd auf seinem Grundstück verbieten lassen. Er ist selber einmal Jäger gewesen und hätte seine Einstellung geändert. Die Glaubhaftigkeit des Mannes sei jedoch fragwürdig, weshalb der Kreis Gütersloh seinen Antrag abgelehnt hat. Nun geht der Fall vor Gericht.
Abermals hat ein früherer Jäger aus Langenberg versucht, seine Grundstücke befrieden zu lassen. Er könne es aus ethischen Gründen nicht mehr vertreten, dass dort noch gejagt würde. Der Mann hatte bereits im März 2018 einen Antrag auf Jagdverbot gestellt. Da es der Aussage jedoch an Glaubhaftigkeit mangelt, wurde der Antrag vom Kreis Gütersloh abgelehnt. Insgesamt handelt es sich bei den Grundstücken um 17 Flurstücke mit rund 45 ha, das meiste davon Ackerland.
Neue Sichtweise
Der Mann habe in den letzten Jahren einen Sinneswandel erlebt und würde nun mit einer neuen Sichtweise die Tierwelt und die Natur wahrnehmen. Diese Erklärung habe er für den vorliegenden Antrag mit Berufung auf §6 des Bundesjagdgesetzes "Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen" angegeben. Laut Theresa Grabitz, Richterin am Verwaltungsgericht Minden, sei dies jedoch keine plausible Begründung.
Verdacht: Wilderei
Bis März 2014 befand sich der Mann selber noch im Besitz eines Jagdscheins. Zu einer angestrebten Verlängerung des Scheins kam es jedoch nicht, da es im Vorfeld ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei gegen den Jagdscheininhaber gab. Der Prozess wurde zwar eingestellt, selber jagen durfte der Mann dennoch nicht mehr.
Dieser Vorfall aus der Vergangenheit könnte möglicherweise ein weiterer Grund für die Ablehnung der Befriedung sein.
Der Mann will die Versagung seines Antrags nicht hinnehmen und klagt nun vor Gericht. Am 12. September wird es deshalb zum Verhandlungsauftakt im Verwaltungsgericht Minden kommen.