DJV: Wolf soll ins Jagrecht

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DJV: Wolf soll ins Jagrecht

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Der DJV fordert die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.

Auf diesem Wege sollen bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf ausgestaltet werden. Eine generelle Bejagung sei damit nicht möglich, da der große Fleischfresser über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist. Allerdings würde so eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.

Der DJV lehnt bewaffnete "Eingreiftrupps", die von den Behörden beauftragt werden um Wölfe zu entnehmen, ab. "Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, muss immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, alles andere wäre ein inakzeptabler Eingriff ins Eigentumsrecht", so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen kann oder möchte, sollten Behörden eingreifen können.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung verpflichtet, einen gesellschaftlichen Konsens zwischen Wolfsschutz, Sicherheit des Menschen und Erhalt der Artenvielfalt herzustellen .

"Wir nehmen die Politik beim Wort und erwarten, dass Konflikte offen benannt und auch gelöst werden", so Fischer. Laut DJV drängt die Zeit. Im Herbst 2017 haben Wölfe erstmals in Deutschland Deichschafe tödlich verletzt. Schafe seien unersetzlich für die Instandhaltung von Hochwasserschutzanlagen. Zudem haben sie wichtige Aufgaben in der Landschaftspflege, extensive Beweidung ist eines der wichtigsten Naturschutzinstrumente in Deutschland. Auch ausgewachsene Rinder haben Wölfe 2017 vermehrt getötet. Die ökologisch hochwertige Grünlandwirtschaft wird dadurch stark beeinträchtigt.

Hier geht's zur ausführlichen Pressemitteilung des DJV.

Foto: Rolfes / DJV