Brandenburg erlaubt Saufänge

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Brandenburg erlaubt Saufänge

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Sorge vor Afrikanischer Schweinepest nimmt zu.

Aus Sorge vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland, erlaubt das Land Brandenburg den Einsatz von Saufängen. Diese großen Lebendfallen erlauben es, ganze Rotten in einem rechteckigen Bauwerk aus massiven Baustahlmatten oder anderen Stahlumzäunungen zu fangen.

Über eine Wildkamera und eine Handy-App werden die Jäger über Sauen informiert, die durch das ausgebrachte Kirrgut - meist Eicheln oder Mais - in die Falle gelockt wurden. Der Jäger kann dann den Saufang per Knopfdruck verschließen. Ein Zufallsfangmechanismus würde zu häufig bei Waschbären, Rehen oder anderen Wildtieren auslösen.

Anschließend kann die Sau bzw. die ganze Rotte mit gezielten Schüssen erlegt werden. Laut Umweltministerium seien bislang 39 Saufänge genehmigt worden. Das Ministerium argumentiert, dass in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen zweifelsfrei belegt werden konnte, dass der Fallenfang, gerade bei einer so reproduktiven Wildart wie dem Schwarzwild, mit hohem Wirkungsgrad praktiziert werden könne.

Auf der Homepage des Ministeriums ist ein Praxisleitfaden für den Betrieb von Saufängen (mit Bildern) verlinkt. Der Schwarzwildfang erfordert eine Genehmigung nach § 19 Absatz 1 Nummer 7 BJagdG in Verbindung mit § 26 Absatz 2 BbgJagdG. Das Antragsformular finden Sie hier.

Der Praxisleitfaden empfiehlt, unter Berufung auf die DEVA, Schüsse ins Haupt bei der Verwendung von Munition im Kaliber .22 Win. Mag. Das Kaliber ist auf Schalenwild nicht zugelassen und bedarf einer behördlichen Genehmigung. Die Tötungswirkung ist laut DEVA aber auf kurze Distanz erfüllt.

Im Nationalpark Unteres Odertal wurde bereits ein Modellprojekt mit zwölf Saufängen durchgeführt. Laut Landesbetrieb konnten auf diesem Wege Bachen mit Frischlingen tierschutzgerecht erlegt werden.

Das Landwirtschaftsministerium zahlt eine Erlegungsprämie von 50 Euro für jedes Wildschwein, das über der Referenzstrecke aus dem Jagdjahr 2015/16 erlegt wurde.

Seit Januar 2018 zahlt das Land Brandenburg Jäger eine Aufwandsentschädigung für die Probenentnahme bei verendet aufgefundenen Sauen in Höhe von 30 Euro. Im Jahr 2018 wurden vom Verbraucherschutzministerium 303 Probennahmen bei verendet aufgefundenen Schwarzkitteln in einer Gesamthöhe von über 9.000 Euro finanziert.

Ob die Erlegung mehrerer Sauen in einem Saufang waidgerecht ist, ist unter Jägern stark umstritten.

Foto: pixabay.com