ASP: 12-Punkte-Plan in Baden-Württemberg

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ASP: 12-Punkte-Plan in Baden-Württemberg

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Um sich vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu wappnen, hat Baden-Württemberg einen 12-Punkte-Plan vorgestellt. Hauptaugenmerk soll auf der Bejagung von Wildschweinen liegen. Auch Saufänge werden erprobt.

Die Zahl der Wildschweine soll stark verringert werden, damit die ASP nicht auf Hausschweinbestände übertragen wird. Dazu wird die Schonzeit im März und April ausgesetzt. Es sollen ausnahmsweise auch in Naturschutzgebieten von Oktober bis Januar Drückjagden durchgeführt werden können. Führende Bachen dürfen erlegt und künstliche Lichtquellen verwendet werden. Um Nachtzielgeräte verwenden zu können, müsste allerdings das Bundesgesetz geändert werden. Die Jagdbehörden können aber einzelnen Jägern den Einsatz von Nachtzieltechnik kurzfristig und zeitlich begrenzt erlauben. Kirrungen werden wieder erlaubt. Außerdem soll an drei Stationen im Staatswald der Einsatz von Saufängen erprobt werden. Dabei will man Erfahrungen sammeln, um im Seuchenfall vorbereitet zu sein. Nur dann könnten Saufänge im Seuchenfall bedarfsgerecht und tierschutzkonform betrieben werden. Das geht aus einer Mitteilung des baden-württembergischen Ministeriums für ländliche Räume hervor.

Neben der verstärkten Jagd auf Sauen sollen Autobahnraststätten eingezäunt werden. Hinweisschilder machen die LKW-Fahrer darauf aufmerksam, dass Abfälle nur in geschlossene Müllcontainer geworfen werden soll. Dennoch betonte Landwirtschaftsminister Peter Hauk, dass es "wenig wahrscheinlich" sei, dass die Seuche nicht in den Südwesten Deutschlands komme, berichtet der SWR.

Minister Peter Hauk will den Ausbruch der ASP in Baden-Württemberg verhindern.
Peter Hauk, Baden-Württembergs Minister für Ländlichen Raum.

Zudem wurde das Netz von Verwahrstellen für Aufbrüche und Wildkörper bereits auf 81 erhöht. Jetzt erhöhen die Stadt- und Landkreise die Stationen um weitere 153 neue Stellen - denn je kürzer die Transportwege, desto geringer das Verbreitungsrisiko. Außerdem sollen Jäger bei der Anschaffung von Reviereinrichtungen und beim Absatz von Wildbret unterstützt werden. Möglicherweise sollen Berufsjäger auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Bewegungsjagden herangezogen werden können.

Hier der Link zum Maßnahmenkatalog.

Foto (oben): Felix Höltmann

Foto (unten): MLR / Jan Potente