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3750 Euro für blinden Terrier
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen bei einem Jagdeinsatz mit der kalten Waffe geblendeten Terrier wurde nun mit einem Vergleich beendet.
In einem über Jahre ausgetragenen Rechtsstreit um einen erblindeten Jagdterrier haben sich zwei Jäger vor dem Landgericht Detmold (NRW) auf einen Vergleich geeinigt. Der Besitzer des vielfach ausgezeichneten Zuchthundes erhält 3.750 Euro Schadenersatz.
Ursprünglich hatte er 15.000 Euro von dem anderen Jäger gefordert, wie das Gericht laut dpa am Dienstag mitteilte.
Mit der kalten Waffe verletzt
2015 hatte der Terrier bei einer Jagd einen Waschbären gestellt. Der beklagte Jäger wollte das Tier mit einem Messer erlegen, verletzte dabei aber in der unübersichtlichen Situation den Jagdhund am rechten Licht.
Der Terrier verlor rechts das Augenlicht. Später erblindete er durch Grauen Star auch auf dem linken Auge. Der Besitzer verklagte den anderen Jäger. Begründung: Einen blinden Hund könne er weder für die Jagd noch zur Zucht einsetzen.
Unwaidmännisch
Das Gericht befragte einen Experten, der erklärte, dass der Jäger den Waschbären nicht weidmännisch korrekt erlegt habe und die Verletzung des Hundes am rechten Auge eine Folge dieses Fehlverhaltens gewesen sei.
Der Graue Star am linken Auge des Tieres habe damit aber nichts zu tun. Daraufhin einigten sich die Parteien auf den Vergleich.
Symbolfoto: Tobias Hess / pixelio.de