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Nachtsicht-Technik im Jagdbetrieb

Im gerade geänderten Waffengesetz sind u. a. gravierende Neuerungen rund um das Thema Nachtsicht-Technik enthalten. Danach sind der Erwerb, Besitz und Umgang mit sog. Auf- und Vorsatzgeräten waffenrechtlich nicht länger verboten.

Das bedeutet, dass man mit diesen Geräten auch auf Schießständen üben darf – wenn diese nach den Corona-Einschränkungen demnächst wieder geöffnet werden.

Bär in Bayern gesichtet

In der Nacht von Dienstag (22.10.) auf Mittwoch (23.10.) wurde der Bär fotografiert. Der genaue Standort der Wildkamera wird geheim gehalten. Experten vermuten, dass es sich um den Bären handeln könnte, der bereits vor einigen Tagen am Plansee in Tirol gesichtet wurde.

Bisher sind keine Hinweise auf gerissene Weidetiere oder Begegnungen mit Menschen bekannt. Die Menschen in Oberbayern sind angehalten, sich bei einem Zusammentreffen mit dem Bären ruhig zu entfernen, nicht zu fotografieren und den Bären auf gar keinen Fall zu füttern.