Test: Bleifreie Flintenlaufgeschosse
So heißt es zum Beispiel im Landesjagdgesetz NRW unter Sachliche Verbote (§ 19 Abs. 1 Ziff. 3): „In Ergänzung zu § 19 Abs. 1 BJG ist es verboten, zur Jagd ... bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden.“
Klassische Brennekes mit dicken Bleibatzen sind damit illegal – wer sie einsetzt, riskiert seinen Jagdschein! Wer auch heute noch Flintenlaufgeschosse mit allen Nachteilen (beschränkte Reichweite, schlechtere Präzision, v. a. aber erhöhte Abprallgefahr) einsetzen will, sollte dies bleifrei tun, um sich wenigstens innerhalb der Gesetze zu bewegen.