Oberste Jagdbehörde

Brandenburg erlaubt drei Jägern die Bogenjagd

Da Wildschweine im Wohngebiet nicht mit Büchsen bejagt werden dürfen, hatten die Gemeinden bei der Obersten Jagdbehörde um eine Ausnahmegenehmigung gebeten. Diese wurde nun drei Jägern aus der Region erteilt.

Das bedeutet, dass für alle anderen Jäger in Brandenburg weiterhin das Verbot der Bogenjagd gilt.

Bis 2020 läuft ein wissenschaftliches Projekt, bei dem erforscht werden soll, ob die Bogenjagd wirklich Vorteile bringt. Dabei sollen Tötungswirkung, Gefährdung unbeteiligter Personen und gesellschaftliche Akzeptanz untersucht werden.