Lieber auf "Nummer Sicher" gehen - Dauerärger bei Waffenschrankkontrollen
Noch immer sind aufgrund des Bestandsschutzes zahlreiche Waffenschränke der alten Klassen A und B im Gebrauch. Bestandsschutz besteht aber nur in solchen Fällen von Generationswechseln, in denen ein bisheriger Mitbenutzer den Schrank nach dem Ausscheiden eines anderen weiterverwendet. Voraussetzung ist allerdings, dass beide den Schrank auch gleichzeitig benutzt haben (§ 36 Abs. 4 WaffG) – also nicht etwa wie in folgendem Fall:
Ein Jäger verstirbt, sein Erbe zieht samt seinen Waffen in die frei gewordene Wohnung und nutzt den vorhandenen Waffenschrank erstmals.