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Vergleichstest: Jagdhaftpflichtversicherungen

Seit über 30 Jahren gibt es Kritik an der uralten und längst überfälligen Mindest-Deckungssumme der JHV (500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden) – ein Relikt aus der Steinzeit des Versicherungsrechts.

Dadurch lässt es der Gesetzgeber bis heute zu, dass es im Jagdbetrieb zu menschlichen Tragödien kommen kann, weil Geschädigte auf berechtigten Ansprüchen sitzen bleiben, weil Jäger nicht ausreichend versichert sind.