Baden-Württemberg erlaubt Nachtzieltechnik
Die bislang in Baden-Württemberg erforderliche Beauftragung durch die Unteren Jagdbehörden entfällt. Das bedeutet, dass jeder Jagdscheininhaber ohne Restriktionen Vor- oder Nachsatzgeräte erwerben, besitzen und jagdlich einsetzen darf.
Die Dual-use-Geräte dürfen aber ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild verwendet werden. Außerdem entfällt die Monitoringpflicht, die beauftragte Jäger bislang zur Auskunft an die Hochschule Rottenburg verpflichtete.