Regelungen

Nachtsicht-Technik im Jagdbetrieb

Im gerade geänderten Waffengesetz sind u. a. gravierende Neuerungen rund um das Thema Nachtsicht-Technik enthalten. Danach sind der Erwerb, Besitz und Umgang mit sog. Auf- und Vorsatzgeräten waffenrechtlich nicht länger verboten.

Das bedeutet, dass man mit diesen Geräten auch auf Schießständen üben darf – wenn diese nach den Corona-Einschränkungen demnächst wieder geöffnet werden.