So viel kostet Ihr Wildschaden
Die folgenden Tabellen enthalten aktuelle Richtsätze, die eine sachgerechte Bewertung von Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen in solchen Fällen ermöglichen sollen, in denen die Einschaltung eines Sachverstädigen etwa wegen des geringen Schadenumfangs nicht vorgesehen ist (Einzelschä-den bis 1 000 € durch Bau- u. Vermessungsarbeiten, Wildschäden u. a.).
Bei größeren Schäden und in Streitfällen muss dagegen regelmäßig eine genaue Begut-achtung und Bewertung erfolgen, um betriebliche und regionale Besonderheiten und gegebenenfalls schadenmindernde Umstände zu berücksichtigen, dann sollte damit ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden.
Weichen die Erträge von den vorgegebenen Ertragsstufen nach oben oder nach unten ab, sind die tatsächlichen Erträge anzunehmen. Die angegebenen Preise stellen durchschnitt-liche Erzeugerpreise frei erster Erfassungsstufe inkl. 10,7 % MwSt für den Zeitraum der Ernte 2021 dar.
Aktuelle Marktdaten-Infos sind bei der Landwirtschaftskammer NRW abrufbar unter www.agrarmarkt-nrw.de.
In den angegebenen Preisen und Richtwerten ist die Umsatzsteuer enthalten. Weichen die erzielten Preise von den Marktpreisen in der Tabelle ab, ist mit diesen zu rechnen. Bei Produkten, die in der Regel im landwirtschaftlichen Betrieb verwertet werden, sind die Ersatzbeschaffungspreise berücksichtigt.
In den Richtsätzen für Getreide ist das Stroh enthalten. Die EU-Flächenprämien sind in den Richtwerten nicht enthalten ! Wenn durch ein Schadenereignis der Prämienanspruch verloren geht, ist dieser gesondert zu entschädigen.
Die Wiederherrichtung zerstörter Grasnarben ist praxisgerecht auf Basis Maschinensätze zu kalkulieren. Soweit Lohnunternehmer mit Spezialmaschinen zur Verfügung stehen, sind deren Stundensätze für die Reparatur anzunehmen. Der Zeitaufwand ist nach den tatsächlichen Verhältnissen zu kalkulieren.
Die Stundensätze bei Eigenmechanisierung der Landwirte sind in Anlehnung an die Erfahrungssätze für überbetriebliche Maschinenarbeiten der Landwirtschaftskammer zu berechnen. Dabei ist eine geringere Flächenleistung durch tiefe Aufbrüche und Verteilung über die Gesamtfläche zu unterstellen. Aktuelle Erfahrungssätze für überbetriebliche Maschinenarbeiten finden Sie unter dem Link www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/download/index.htm
Bei erforderlicher Handarbeit (z. B. einzelne Schwarzwildaufbrüche, starke Hanglage o. ä.) ist ein Stundenlohn in Höhe von 15 - 23 €/Stunde angemessen. Weidezäune mit Pfählen, Pfahlabstand 4-5 m (Neuwerte), 3-4-drähtig je lfm 9-17 €, (jew. einschließlich Pfähle), Elektrozaun je lfm 4-5 € (o. Gerät/Batterien/ ALB Ausgabe 2019/20)
Weitere Hinweise und Hilfen zur Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden enthält die Broschüre „Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaft-lichen und gärtnerischen Kulturen u. Grundstücken“, sie ist für 19,90 € beim Verband der Landwirtschaftskammern, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Tel. 0 30/31 90 45 00 zu beziehen.