Falsche Freigaben provozieren Tierleid

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Falsche Freigaben provozieren Tierleid

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Erfahrene Jäger und Wildbiologen warnen schon lange vor den fatalen Konsequenzen von Alttier-Abschüssen bei Bewegungsjagden – eine Studie der Deutschen Wildtier-Stiftung liefert nun dazu erstmals erschrecken­de Hintergründe.

Rotwild besitzt ein ausgeprägtes Sozial- und Gruppenbildungsverhalten. Kahlwildrudel sind Großmutter-Mutterfamilien mit engen verwandtschaftlichen Beziehungen. Kälber haben eine enge Beziehung zur Mutter, die in der Regel übers erste Lebensjahr andauert und in gelockerter Bindung zeit­lebens anhält. Verhaltensbiologisch unterscheidet sich die Mutter-Kind-Beziehung damit deutlich von Damwild und Rehen.
Die Vorteile mütterlicher Führung und Fürsorge für das Kalb sind vielfältig: Kälber und Einjährige werden von ihren Müttern in sozialen Konflikten unterstützt. Dies erleichtert es Kälbern, eine eher zentrale Position im Rudel einzunehmen. Weitere Vorteile sind das Kennenlernen und gemeinsame Teilen besonders günsti­ger Futterplätze, sowie die Übernahme von Nahrungstraditionen und besonderer Nahrungsvorlieben. Zudem lernen Jungtiere so traditionelle Habitatnutzungs- und Bewegungsmuster wie Migrationsverhalten und -routen.

Die Bindung zwischen Alttier und Kalb ist eng

Beim Verlust der Mutter erhöht sich das Prädationsrisiko, die Effektivität der Nahrungsaufnahme verringert sich, da mutterlose Kälber und Einjährige wachsamer sein müssen.
Gleichzeitig ist der Zugang zu günstigen Ressourcen (energiereiche Äsung, Witterungsschutz) stärker eingeschränkt. Nach dem Verlust der Mutter im ersten Lebensjahr konnten bei Kälbern physische Einschränkungen nachgewiesen werden, so reduziert sich die tägliche Körper­gewichtszunahme verwaister Kälber um 20 - 30 Prozent.
Dadurch weisen verwaiste Kälber geringere Körpergewichte und ein verlangsamtes Wachstum auf. Daraus resultieren geringere Überlebensraten, wobei verwaiste Hirschkälber eher sterben als verwaiste Wildkälber.
Überleben verwaiste Hirschkälber, wirkt das Verwaisen zeitlebens nach, was sich in geringeren Körperstärken und gerin­gerem Reproduktionserfolg ausdrückt. Um das Leiden elternloser Jungtiere zu verhindern, ist der Elterntierschutz im deutschen Jagdrecht besonders geregelt. § 22 Abs. 4 BJG verbietet es, in der Setz- und Brutzeit bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere Elterntiere zu bejagen. Darüber hinaus kann der Abschuss eines führenden Alttieres auch einen Strafbestand (§ 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz) erfüllen.
Während die Setzzeit exakt abgrenzbar ist (Geburtszeitraum von Rotwildkälbern 1. Mai - 30. Juni/Mehrzahl 2. Maihälfte), ist der Zeitraum bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere (§ 22 Abs. 4 BJagdG) immer wieder Gegenstand von Diskussio­nen. Nach rechtlicher Auffassung ist damit nicht nur die Zeit der unmittelbaren Aufzucht, sondern auch die anschließende Zeit der Betreuung bis zur Entwöhnung gemeint – wildbiologisch ist dieser Zeitraum unstrittig.
Im Spätherbst (spätestens zum Jahresende) nimmt die Frequenz des Säugens deutlich ab, jedoch werden einige Kälber noch sieben Monate nach der Geburt (!) im Dezember gesäugt, v. a. zur Stärkung der Bindung und Wesens-Entwicklung.
Bekommt das Muttertier im Folgejahr kein Kalb, bleibt die Bindung zum Vorjahreskalb weiter eng, in einigen Fällen werden Kälber bis zum Alter von zwei Jahren gesäugt. Vor diesem Hintergrund kann der Zeitpunkt der Entwöhnung auf das Schmaltier-/Schmalspießerstadium (also etwa 12 Monate) festgelegt werden.
Körperlich schwache, gering konstituierte, allein ziehende Kälber oder solche, die sich abseits der Mutterfamilien auf Distanz bewegen, also vom Rudel nicht toleriert werden oder reine Kälbergruppen an Fütterungen im Winter sind deutliche Hinweise auf verwaiste Kälber.
In welchem Umfang bei Rotwild der jagdlich bedingte Verlust von Muttertieren auftritt, wurde bisher nur in Norwegen untersucht: Bei einer Umfrage zu verwaisten Kälbern 2016 sollten Jäger angeben, ob erlegte Alttiere von einem Kalb begleitet wurden – und ob dieses auch erlegt wurde. Solo erlegte Alttiere, wo zur selben Zeit und im gleichen Distrikt ein Kalb erlegt wurde, wurden als Dublette gewertet. Für 67 Prozent der Alttierstrecke 2008 - 14 lagen auswertbare Angaben vor, acht Prozent der Abschüsse führten demnach zu verwaisten Kälbern. 
Kalkulierte 1,5 - 1,7 Prozent der Kälber waren nach Ende der Jagdsaison Waisen.

Aktuelle deutsche Ergebnisse
Von Oktober 2017 bis Dezember 2019 wurden auf 15 Bewegungsjagden im Südwesten Deutschlands von allen erlegten Alttieren (73) und Kälbern (148) Proben genommen und auf verwandtschaftliche Beziehungen untersucht. Bei Alttieren wurde vor dem Aufbrechen dazu der Gesäugestatus bestimmt.
Den Jagdleitern wurden 20 direkte Kalb-Alttier-Doubletten gemeldet, von denen sich zwei als nicht korrekt (keine direkte Verwandtschaft zwischen Kalb und Tier) herausstellten. Nur etwa ein Viertel der erlegten 73 Alttiere waren nicht (mehr) laktierend, davon führten dennoch vier ein Kalb, was genetisch nachgewiesen werden konnte (Erlegung Ende Oktober bis Ende November).
Abzüglich direkter Doubletten müssen demnach 55 erlegte Alttiere die Schützen bei korrekt eingehaltener Freigabe einzeln angewechselt haben:

  • 14 davon waren nicht laktierend,
  • von 21 wurde das Kalb in indirekter Doublette (also getrennt an z. T. weit auseinander liegenden Ständen oder gar in Nachbarrevieren) erlegt,
  • 20 (also fast 40 Prozent!) davon laktierten, ohne dass das zugehörige Kalb am Jagdtag erlegt wurde.

Erschreckende Resultate
Diese Ergebnisse – ein hoher Anteil am Jagdtag noch führender Alttiere – erschrecken. Gleichzeitig liegen damit erst­mals belastbare Fakten zum Risiko von Kälber-Waisen bei Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere auf Drückjagden vor:

  • -Für ein Drittel der erlegten und einzeln anwechselnden Alttiere gelang die Erlegung des dazugehörigen Kalbes trotz der häufig hohen Kälberstrecken am Jagdtag nicht.

Trotz der geringen Stichprobe (nur 15 Bewegungsjagden) weisen die Ergebnisse auf ein hohes Risiko verwaister Kälber bei Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere auf Bewegungsjagden hin.
Da in den Revieren rund zwei Wochen vor den Bewegungsjagden in der Regel Jagdruhe herrschte, ist es unwahrscheinlich, dass am Jagdtag laktierende Alttiere in den Tagen unmittelbar davor ihr Kalb innerhalb der Reviergrenzen der Bewegungsjagd verloren. Allerdings kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Kälber in angrenzenden Revieren unmittelbar vor der Jagd erlegt wurden. Solche potenziellen Fehlerquellen lassen sich zukünftig ausschließen, wenn man die Streckenmeldungen der umliegenden Reviere aus den Tagen zuvor prüft und bei körperlichem Nachweis eine Gewebeprobe erlegter Kälber nimmt und mit Proben der Bewegungsjagd abgleicht.
Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen jedoch, dass heute oft zu hörende Frei­gaben wie „Die Erlegung von Alttieren ist möglich, sofern ihr Verhalten darauf schließen lässt, dass sie nicht mehr führen“, das Risiko von Kälber-Waisen am Ende des Jagdtags geradezu heraufbeschwören.
Das Verhalten tatsächlich kälberloser Alttiere ist unter dem Stress eines jagdlichen Treibens mit permanenten Mensch-Tier-Begegnungen und verfolgenden Hunden nicht von dem führender Alttiere zu unterscheiden! 

Wenn Tierschutz vorgeht, sind die Konsequenzen eindeutig
Hinzu kommt, dass mit zunehmender Kommerzialisierung an Bewegungsjagden auch regelmäßig rotwild-unerfahrene Jäger teilnehmen. Solche Mitjäger können anwechselndes Wild in der Kürze der jagdlichen Situation häufig nicht sicher ansprechen (Kalb/Schmal-/Alttier), möchten aber dennoch („Wer bezahlt, will auch was dafür haben“...) gern Beute machen.
Auch intensiver Hundeeinsatz (im ungünstigsten Fall mit hochläufigen, nicht spurlauten und schnell jagenden Hunden), was zu Hetzen führt, und übereifrige bis fahrlässige Schüsse auf hochflüchtiges Rotwild, oder in Rudel hinein, können eine hohe Zahl verwaister Kälber auslösen.
Konsequenzen: Um dem biologisch notwen­digen Muttertierschutz beim Rotwild gerecht zu werden, sollte man bei Bewegungs­jagden im Oktober/ November auf die Freigabe einzeln an­wech­seln­der Alttiere generell verzichten!
Stattdessen sollte man Kahlwild im Spätsommer mit erfahrenen Jägern effektiv bejagen, um beim Einzelansitz mit wirk­lichen Doubletten noch vor der Brunft auch Alttiere tierschutzgerecht zu erlegen.
Um den Alttier-Abschussplan zu erfüllen, kann man bei einer hohen Kälberstrecke vor Ende der empfohlenen Jagdzeit im Dezember bei Gruppenansitzen oder Anrührjagden ohne Hunde mit erfahrenen und verantwortungsbewussten Jägern auch einzeln anwechselnde Alttiere erlegen.
Gleichzeitig ist bei jeder Jagd eine grundsätzliche Prüfung des Gesäuge­status erlegter Alttiere unverzichtbar, um den Erfolg der Jagd auch aus Tierschutzsicht bewerten zu können.
Auf diesen Ergebnissen aufbauend könnte ein Projekt mit höherer Stichprobendichte auf Bewegungsjagden erlegter Alttiere und Kälber auch den Einfluss der Jagdstrategie auf das Risiko des Verwaisens von Kälbern prüfen.
Ziel solcher Studien ist es nicht, Bewegungsjagden auf Rotwild grundsätzlich in Frage zu stellen, sondern Tierschutz­aspekte dabei zu stärken. Organisation und Ablauf von Bewegungsjagden kann man so optimieren, dass Rotwild gleicher­maßen effektiv wie tierschutzgerecht bejagt werden kann.
So ergaben sich Hinweise darauf, dass bei Jagden ohne Hundeeinsatz das Risiko des Verwaisens von Kälbern deutlich geringer sein könnte.
Mögliche Faktoren, die dieses Risiko außerdem beeinflussen können, sind die Art des Hundeeinsatzes (Dichte und Rasse eingesetzter Hunde), die konkrete Freigabe-Regelung für Alttiere oder die Höhe der bereits getätigten Kälberstrecke in den Monaten vor der Jagd.
Das Ergebnis einer umfassenderen Studie könnten konkrete Empfehlungen zur tierschutzgerechten Durchführung von Bewegungsjagden auf Rotwild sein.


Deutsche Wildtierstiftung / M. Kruse