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LJV interveniert bei Jagdscheinverlängerung

Jeder Jäger in Deutschland wird vor der Verlängerung des Jagdscheins in einem standardisierten Verfahren vom Verfassungsschutz überprüft.

Da das sehr lange dauern und die Ausstellung des Jagdscheines erheblich verzögern könnte, sind die Unteren Jagdbehörden in den meisten Bundesländern dazu übergegangen, die Jagdscheine vorbehaltlich der Überprüfung auszustellen.

Würde vom Verfassungsschutz eine mangelnde Zuverlässigkeit festgestellt, könnte die Verlängerung des Jagdscheins von der Unteren Jagdbehörde widerrufen werden.