Trichinenproben-ABC
Die jetzige Regelung ermöglicht die Übertragung der Probennahme für die Untersuchung auf Trichinen auf jeden Jäger ohne Beschränkung auf bestimmte Jagdbezirke. Diese ist gebührenpflichtig.
Zuständig für die Übertragung ist Kreisordnungsbehörde (Veterinäramt) am Hauptwohnsitz des Jägers.