Neue Coronaschutzverordnung NRW
Ab dem 24.11. gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Mit dem deutlichen Anstieg der Inzidenzzahlen in den letzten Wochen ist damit nun auch in NRW bei vielen Veranstaltungen die sog. 2G-Regel einzuhalten. Das heißt, zu diesen Veranstaltungen sind nur geimpfte oder genesene (immunisierte) Personen zugelassen. Dies gilt auch für jagdliche Veranstaltungen wie Gesellschaftsjagden.