Neue Wolfsverordnung beschlossen

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Neue Wolfsverordnung beschlossen

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Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen hat kürzlich einer neuen Wolfsverordnung zum Umgang mit Problemwölfen stattgegeben. Die neue Verordnung beruht auf einem Modell nach niedersächsischem Vorbild und soll die untere Naturschutzbehörde entlasten.

Im vergangenen Jahr hat der Wolf in NRW für so viel Aufregung wie noch nie gesorgt. Hohe Risszahlen und gehäufte Sichtungen, auch in Häusernähe, belasteten Weidetierhalter und betroffene Anwohner sehr. Mit dem Beschluss der neuen Wolfsverordnung soll dies geändert werden.

Durch Präzisierungen in der neuen Wolfsverordnung ist es zuständigen Kreisen aus NRW möglich schneller zu agieren. Einzelfallentscheidungen sind nicht mehr notwendig. Wann das Verscheuchen oder Vergrämen eines Wolfes erlaubt ist, geht nun eindeutig aus der Verordnung hervor.  Auch schwer verletzte Wölfe sollen leichter erlöst werden dürfen.
Die Umweltministerin Heinen-Esser ließ vernehmen: "Seit 2018 ist der Wolf nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt. Die neue Wolfsverordnung soll den Umgang mit dem Wolf erleichtern und dazu beitragen, Konflikte zu entschärfen.“

Entnahme

Wird ein Wolf trotz Vergrämungsmaßnahmen nicht vorsichtiger und "verletzt einen Menschen, verfolgt ihn unprovoziert oder zeigt unprovoziert aggressives Verhalten" rechtfertig dies eine Entnahme des Individuums. Außerdem wird es möglich einen Wolf zu töten, wenn die oberste Naturschutzbehörde davon auszugehen hat, dass schwerwiegende wirtschaftliche Schäden drohen. Die Pflicht über eine Einzelfallprüfung bleibt hier wiederum bestehen und liegt in der Verantwortung des MULNV. Damit sollen die unteren Naturschutzbehörden entlastet werden.

Wichtigstes Mittel, um Weidetiere zu schützen soll jedoch der Herdenschutz bleiben. Für das Jahr 2022 sind bereits 2 Millionen Euro für die "Förderrichtlinie Wolf" eingeplant. Die neue Wolfsschutzverordnung ist nach niedersächsischem Vorbild entworfen worden. Ihre endgültige Fassung enthält jedoch außerdem Maßnahmen aus den Verordnungen der Länder Sachsen und Brandenburg. 

Die vollständige Wolfsverordnung finden Sie hier. Sie tritt ab sofort in Kraft.