M-V: Einreisebeschränkungen für Jäger gelockert
Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern, dürfen dort ab dem 1. Mai wieder der Jagd nachgehen.
Das hat das Kabinett am Dienstag (28. April) beschlossen. Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus (SPD) zeigt sich erleichtert über die Entscheidung: