Zweitwohnsitz

M-V: Einreisebeschränkungen für Jäger gelockert

Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern, dürfen dort ab dem 1. Mai wieder der Jagd nachgehen.

Das hat das Kabinett am Dienstag (28. April) beschlossen. Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus (SPD) zeigt sich erleichtert über die Entscheidung: