Nachsuche über Grenze
Bestätigte Nachsuchenführer dürfen Reviergrenzen übertreten – aber spätestens an der Staatsgrenze war bisher Schluss.
Das wollten Jäger im Saarland und in Frankreich nicht länger hinnehmen. Tierschutz sollte in dieser Region im Herzen Europas auch grenzüberschreitend möglich sein. Deshalb haben französische und deutsche Jäger am 3. April im Jägerheim in Saarwellingen ein Abkommen unterzeichnet, das grenzübergreifende Nachsuchen ermöglicht.