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NRW zahlt Trichinen-Untersuchung
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. April 2018 die Untersuchungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild.
Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann erklärte dazu: „Wildschweinbejagung ist neben vielen anderen Maßnahmen ein wichtiges Instrument gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Das Ausbreitungsrisiko der ASP kann unter anderem durch die Bejagung von Wildschweinen minimiert werden. Da dies für die Jägerschaft einen zusätzlichen Jagdaufwand bedeutet, werden wir sie durch die Übernahme der Untersuchungsgebühr entlasten. Damit setzen wir außerdem einen Anreiz, die Bejagung auch dann aufrecht zu erhalten, wenn die Markpreise durch mehr Wildangebot sinken.“
Für das Jahr 2018 werden die Kommunen gebeten, keine Gebühren von Jägerinnen und Jägern für die verpflichtende Untersuchung zu erheben. Bisher war nur die Trichinen-Untersuchung von Frischlingen von den Gebühren befreit.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich von Osteuropa weiter nach Westen aus. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass ein Eintrag der Seuche am ehesten in die Wildschweinpopulation zu erwarten ist.
Hier geht's zur Meldung des Umweltministeriums.
Foto: Michael Bührke / pixelio